Einheiten

Alle THW-Einheiten, -Teileinheiten und -Einrichtungen sind auf die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des THW (§ 1 Abs. 2 THW-Gesetz) ausgerichtet:

Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.

 

Wir im Ortsverband Gronau haben einen Technischen Zug, bestehend aus dem Zugtrupp, der Bergungsgruppe, der Fachgruppe Notversorgung und Notinstandsetzung ("FGr-N") und der Fachgruppe Elektroversorgung ("FGr-E").

Zusätzlich sind für Sonderaufgaben in der örtlichen Gefahrenabwehr die "ÖGA"-Gruppen Ausleuchten und Hochwasserschutz eingerichtet. Diese sind mit zusätzlichem Gerät und Material ausgestattet und werden je nach Einsatzlage von den Helferinnen und Helfern des technischen Zuges in Zweitfunktion betrieben.