Ab ins THW!

Wenn Sie sich dafür entschieden haben, uns als aktiver Helfer im Technischen Zug oder OV-Stab zu unterstützen, gibt es immer noch eine Vielzahl an Möglichkeiten, ihren Dienst beim THW nach ihren persönlichen Vorlieben zu gestalten. Welche Möglichkeiten Sie hier haben und was Sie dabei zu beachten haben, möchten wir Ihnen nun erklären.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Da die Einsätze und Aufgaben des THW mit viel Verantwortung und zum Teil auch körperlicher Belastung einhergehen, gibt es eine Reihe an Anforderungen, die Sie als angehender Helfer erfüllen müssen:

  • Sie sind zwischen 17 und 60 Jahre.
  • Sie sind körperlich fit, da Einsätze häufig körperliche Belastungen mit sich bringen.
  • Ihr ständiger Aufenthaltsort ist die Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
  • Sie sind für den Dienst im THW verfügbar.
  • Sie sind nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden.
  • Sie bekennen sich zum demokratischen Rechtsstaat.
  • Sie sind nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr rechtskräftig verurteilt worden (anders bei Aussetzung der Strafe zur Bewährung).
  • Sie sind nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.

 

Lassen Sie sich aber gerade vom Aspekt der körperlichen Eignung nicht abschrecken. Bis jetzt haben wir für jeden eine geeignete Position im Ortsverband gefunden!

Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?

Mit ausfüllen des Aufnahmeantrags werden Sie auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Sie unterschreiben ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, das die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz von Sachgütern beinhaltet. Damit verpflichten Sie sich, alle Pflichten wahrzunehmen, die mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben einhergehen.  

Im THW gibt es eine Probezeit von 6 Monaten. In dieser Zeit können beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Dienstverhältnis kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Ein Anspruch auf die Aufnahme in den Dienst der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk besteht nicht.

Wie bin ich im Dienst versichert?

Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – sind Sie gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Sie Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. sind, sind Sie in der Regel durch den Jahresbeitrag versichert.

Schaut doch einfach mal an einem unserer Dienstabende vorbei (Freitags ab 19:30 Uhr)

Kontakt aufnehmen

So erreichen Sie uns

Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Ortsverband Gronau

Vereinsstraße 135
48599 Gronau

Tel.: 02562-819440
Fax.:02562-8194418