Zwei Jahrzehnte ist es her

2002: THW Gronau war beim "Jahrtausendhochwasser" der Elbe

Exakt zwanzig Jahre ist es nun her: die Jahrtausendflut 2002 an der Elbe. Wir vom THW Gronau waren damals für eine Woche mit dabei und sicherten Deiche, pumpten Keller und Garagen leer oder schützten Gebäude und Anlagen wichtiger Infrastruktur.

Tagelange, extreme Regenfälle Anfang August 2002 sorgten für schwere Überflutungen in Nord- und Ostdeutschland, aber auch in Bayern, Österreich und Tschechien. Am 16. August wurden wir alarmiert, am Morgen des 17. August waren wir bereits am Flughafen Magdeburg, der als Warteraum für die eintreffenden Einheiten von THW, Bundesgrenzschutz, Bundeswehe, Feuerwehren, Rotem Kreuz und vielen Organisationen mehr genutzt wurde. 

Im Laufe des Tagen wurden wir in das kleine Örtchen Barby verlegt, wo wir unsere eigene Einsatzleitung aufbauten und die nächsten sieben Tage gegen das Hochwasser kämpften. Vom extremen Wasserstand der Elbe bedroht, verstärkten wir die Deiche mit abertausenden von Sandsäcken, schützten Versorgungseinrichtungen von Telekommunikationsunternehmen, die Stromversorgung und halfen Anwohnern mit überschwemmten Kellern und Häusern.

Zusammen mit den Helferinnen und Helfern des nahe Barby gelegenen THW-Ortsverbandes Calbe, zu dem wir schon vorher enge freundschaftliche Beziehungen hatten, mit unseren Nachbar-Ortsverbänden Ahaus und Bocholt/Borken und durch sehr viele unermüdlich helfende Anwohner, schafften wir es tatsächlich Barby bis zum Sinken der Pegel zu schützen.

Nach einer Woche konnten wir tatsächlich alle zusammen sagen: "Mission erfüllt" und die Heimreise antreten. Seitdem haben Helferinnen und Helfer immer wieder den Ort Barby besucht, auch Anwohner und Politiker aus dem Ort waren immer gern gesehene Gäste bei uns in Gronau.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.